Pressemitteilung anlässlich der Anhörung von Interessenvertreter*innen der Fluglärmbetroffenen im fraktionsübergreifenden Parlamentskreis Fluglärm des Deutschen Bundestags zur laufenden Evaluierung des Fluglärmgesetzes
Der Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes und Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen zeigen zahlreiche schwerwiegende Mängel am bestehenden Fluglärmgesetz auf, die zu Lasten der Betroffenen gehen. Wir brauchen jetzt eine Gesetzesnovelle, die diese Schwächen behebt.
Das Fluglärmgesetz bestimmt allerdings nur, mit welchem Schallschutz sich die Leute in ihren Häusern vor dem Lärm verbarrikadieren können – wenn sie denn überhaupt Schallschutzmaßnahmen bekommen. Dieser Ansatz ist bei weitem nicht ausreichend. Der Stellenwert des aktiven Schallschutzes muss zusätzlich dringend erhöht werden.
Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet das Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2007 alle 10 Jahre zu evaluieren. Aktuell liegt ein Berichtentwurf des federführenden Umweltministeriums vor (vom 4. April 2018). Vorausgegangen war der „Fluglärmbericht 2017“ des Umweltbundesamtes mit deutlich weitreichenderen Verbesserungsvorschlägen. Eine weitere Abschwächung ist im Zuge der bevorstehenden Ressortabstimmung zu befürchten.
Am 12.09.2018 um 13:00 Uhr tagte zum dritten Mal der überfraktionelle Parlamentskreis Fluglärm, dem neben Daniela Wagner rund 50 Abgeordnete angehören. Es sprachen Thomas Jühe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), Anja Wollert, Geschäftsführerin der ADF, Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) und Helmar Pless, Vizepräsident der BVF. Im Anschluss diskutierten Vertreter*innen von betroffenen Kommunen mit den Abgeordneten.
Zahlreiche Kommunen fordern per Beschluss, eine Stellungnahme der ADF zum Berichtentwurf des Umweltministeriums zum Maßstab einer Gesetzesnovellierung zu machen. Die Beschlüsse der Kommunen werden im Zuge der Mahnwache an Abgeordnete des Parlamentskreises Fluglärm überreicht.