Novellierung des Fluglärmgesetzes: Kosten können kein Hinderungsgrund sein

Die Kosten können können kein Hinderungsgrund für eine deutliche Verbesserung des Fluglärmgesetzes sein.

Im Zuge der letzten Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2007 wurden Folgekosten von 689 Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen prognostiziert. Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2017 festgestellt, dass bis dahin tatsächlich nur 151 Millionen Euro ausgegeben worden sind.

Wir haben nachgefragt, welche Kosten die Vorschläge verursachen, die die Bundesregierung jetzt in ihrem Bericht nur Novellierung des Fluglärmgesetzes sicher zugesagt hat. Dabei geht es um die Ausdehnung der Lärmschutzansprüche von Kitas, Grundschulen und Krankenhäusern von der Tagschutzzone 1 auf die Tagschutzzone 2.

Diese Maßnahmen werden mit rund 23 Millionen Euro beziffert, das geht aus der Antwort meiner Anfrage hervor. Damit erweist sich das Novellierungsvorhaben der Bundesregierung als echtes Sparprogramm auf Kosten der Menschen in den Flughafenregionen.

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