Antrag: Umweltfreundliche Mobilität fördern – Luftverkehr gerecht besteuern und Subventionierung beenden

Der Flugverkehr ist in Deutschland und in der EU der am schnellsten wachsende Verkehrssektor. Effizienzgewinne durch technischen Fortschritt können mit dem Verkehrswachstum nicht Schritt halten. Während andere Sektoren in Europa ihren Treibhausgasausstoß senken konnten, hat der CO2-Austoß des innereuropäischen Luftverkehrs seit 2013 um mehr als 26 Prozent zugenommen – mit steigender Tendenz. Ähnliches gilt für die Lärm- und die Luftschadstoffbelastung für die Menschen in den Flughafenregionen.

Beim von Deutschland ausgehenden Luftverkehr haben sich die CO2-Emissionen seit 1990 sogar mehr als verdoppelt. Hinzu kommt jeweils der Klimaschaden durch sekundäre Effekte, die durch das Fliegen in großer Höhe entstehen und die Klimawirkung des CO2-Ausstoßes sogar noch übersteigen.

Um bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften, muss endlich auch für die Emissionen des Luftverkehrs die Trendwende kommen. Statt dessen wird der gewerbliche Luftverkehr in Deutschland und Europa ohne jegliche Bindung an Klimaauflagen massiv subventioniert. Im Gegensatz zu allen anderen Verkehrsträgern, die fossile Treibstoffe einsetzen, ist der gewerbliche Luftverkehr von der Energiesteuer befreit. Das ist ein Privileg aus der Anfangszeit des gewerblichen Luftverkehrs, das heute durch nichts zurechtfertigen ist. Kerosin wird im innerdeutschen Flugverkehr mit jährlich 580 Mio. Euro subventioniert. Zusammen mit internationalen Flüge betragen die Kerosinsteuersubventionen über 7 Mrd. Euro.

Während wir bei internationalen Bus- und Bahnfahrten den deutschen Streckenteil mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belasten, wird der von Deutschland abgehende internationale Flugverkehr bei der Umsatzsteuer jährlich mit weiteren Milliardenbeträgen subventioniert. Hinzu kommt eine massive Subventionierung beim Bau und Betrieb von Flughäfen. Im Jahr 2016 erwirtschafteten nur acht der 22 internationalen Flughäfen in Deutschland einen Gewinn nach Steuern. Regionalflughäfen sind fast ausnahmslos defizitär.

Die 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer stellt nur einen schwachen Ausgleich für diese Subventionen dar. Aufgrund steigender Passagierzahlen und der Verrechnung mit den Ausgaben für EU-Emissionszertifikate führte die Deckelung auf 1 Mrd. Euro sogar dazu, dass die Ticketsteuern in den vergangenen Jahren mehrfach abgesenkt wurden.

Die Folge sind Billigtickets, die das Verkehrswachstum weiter anheizen. Gleichzeitig entgehen dem Staat Milliardenbeträge, die in die Verkehrswende und den Klimaschutz zukunftsfähig investiert werden könnten, insbesondere, um den Schienenverkehr zu verbessern, aber auch um die Erforschung alternativer Antriebsformen und die Markteinführung CO2-neutraler synthetischer Flugzeugtreibstoffe zu unterstützen. Für die Verkehrswende braucht es zudem Wettbewerbsbedingungen, die der Klimawirkung der jeweiligen Verkehrsträger gerecht werden. Der aktuelle CO2-Preis jedenfalls führt zu keinem angemessenen Ausgleich zwischen Flugzeug und Bahn.

Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung beim Thema Luftverkehr aufgeben und sich auch auf EU-Ebene für einen Abbau von klimaschädlichen Luftverkehrssubventionen einsetzen. Frankreich, Belgien, die Niederlande, Schweden und Bulgarien haben sich bereits offen für eine EU-weite Besteuerung des Luftverkehrs gezeigt.

Unsere Forderungen

  • die Energiesteuerbefreiung für Kerosin für innerdeutsche Flüge stufenweise abschaffen und den für Kerosin bereits festgesetzten Steuersatz schrittweise einführen, beginnend mit dem in der EU-Energiesteuerrichtlinie festgelegten Mindestsatz von 33 ct/l,
  • eine schrittweise, EU-weite Einführung der Energiesteuer für Kerosin, beginnend mit dem in der EU-Energiesteuerrichtlinie festgelegten Mindestsatz und bis zur Umsetzung einer EU-weiten Kerosinsteuer bilaterale Abkommen mit EU-Staaten, die ihre Bereitschaft dazu signalisiert haben,
  • die Umsatzsteuerbefreiung für inländische Streckenabschnitte des internationalen Luftverkehrs sofort streichen und auf EU-Ebene einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz für innereuropäische Flüge anstreben,
  • bis auf EU-Ebene umfassende Entscheidungen über Kerosinsteuer und Umsatzsteuer getroffen sind, die entgangenen Steuereinnahmen durch Anhebung der Luftverkehrsteuer ausgleichen, indem die Deckelung auf 1 Mrd. Euro und die Koppelung der Steuer an die Ausgaben für CO2-Zertifikate im Europäischen Emissionshandel aufgehoben und die Luftverkehrsteuer in einem ersten Schritt verdoppelt wird unter weiterer Ausdifferenzierung der Steuer nach Beförderungsklasse, Klima-, Schadstoff- und Lärmbelastung und indem die bisher von der Steuer ausgenommene Luftfracht sowie der Umsteigeflugverkehr einbezogen werden,
  • und hierdurch neu entstehende finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt unter anderem zur Förderung und Beschleunigung der Verkehrswende nutzen.

Unser Antrag wurde heute im Plenum des Bundestags abgelehnt.

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