Umsteigerprivileg höhlt Luftverkehrsteuer aus

Die Luftverkehrsteuer, auch Ticketsteuer genannt, schafft in Deutschland einen gewissen, allerdings nur geringen Ausgleich dafür, dass auf Kerosin keine Steuer erhoben wird.

Die Luftverkehrsteuer ist so konzipiert, dass sie die deutschen Drehkreuzflughäfen und die Netzwerk-Fluggesellschaften, also solche die große Flugzeuge durch Zubringerflüge füllen, bevorzugt. Zu diesem Zweck wurde ein Umsteigerprivileg geschaffen. Das Privileg bewirkt, dass Zubringerflüge aus Deutschland zu den deutschen Drehkreuzen steuerfrei bleiben.

Das heißt jede und jeder, die oder der mit dem Flugzeug an Stelle der Bahn anreist, wird steuerlich bevorzugt behandelt. Hätte das Füllen großer Flugzeuge per Zubringerflug einen durchweg erheblichen positiven Klimaeffekt, wäre das vielleicht noch zu rechtfertigen. Dies trifft jedoch laut Umweltbundesamt (hier Seiten 69 und 83) in vielen Fällen nicht zu.

Wie viele Tickets dadurch von der Steuer ausgenommen sind, weiß die Bundesregierung übrigens nicht und damit auch nicht, auf welchen Betrag sie zur Förderung dieser Airlines und der Drehkreuze verzichtet. Das geht aus der Antwort auf meine Anfrage hervor. Erneut stellt sich die Frage, auf welcher Basis derartige Entscheidungen eigentlich getroffen werden.

 

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