Tuningprodukte machen Zuschalten von Extra-Lärm möglich

In Deutschland werden Tuningprodukte verkauft, mit denen Motorräder, je nach Programmwahl, die geltenden Emissionsgrenzwerte überschreiten können. Werkstätten dürfen solche Produkte bisher straffrei einbauen. Das gilt auch dann, wenn der Lärm dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Das hat eine Anfrage an die Bundesregierung ergeben. Diesem Missstand möchte die Bundesregierung jetzt durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung beheben.

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