21.01.2020 Aktuelles

Zu meiner Entscheidung bei der Abstimmung zur Organspende am 16.1.2020

Im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag über die Frage, auf welchem Weg künftig eine Entscheidung der Bürger*innen, ob sie bereit zur Organspende sind, herbeigeführt werden soll, habe ich mich mit dem Thema sehr eingehend befasst.

Mir ist noch keine Entscheidung als Abgeordnete so schwer gefallen, wie diese.

Ich selbst gehöre zu eben jenen Bürger*innen, die zwar irgendwann in ihrem Leben einen Spenderausweis ausgefüllt und unterschrieben haben, diesen aber auf Anhieb im Zweifel nicht mal finden würden. Nach dem Motto, „man könnte mal, man müsste mal…“ Im Hinblick auf mich wäre die Widerspruchslösung also ideal. Keine weitere Befassung mit dem Thema, die Bereitschaft ist da und ich wäre dann also potentielle Spenderin.

Soweit so gut.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

In Deutschland gilt die gesetzliche Regelung, dass nur Organspender*in sein kann, wer ursächlich einem Hirntod erlegen ist.  Alle anderen ursächlichen Todesarten führen zum Ausschluss. Das ist in den allermeisten europäischen Ländern anders: der Hirntod muss zwar auch dort eingetreten sein, muss aber nicht zwingend die eigentliche Todesursache sein. Damit ist völlig klar, dass das Aufkommen von potentiellen Organspender*innen in Deutschland auf maximal 1.400 bis 1.800 Personen gesteigert werden kann; das entspricht der Anzahl der durch ursächlichen Hirntod verstorbenen Menschen.

Nachdem ich diese Tatsache zur Kenntnis nehmen musste, hat sich meine bis dahin für die Widerspruchslösung sehr offene Haltung verändert.

Der Paradigmenwechsel von der notwendigen aktiven Zustimmung hin zur Zustimmung durch Nichtstun wäre für mich gerechtfertigt gewesen, wenn dadurch ein großer Zuwachs bei der Anzahl in Betracht kommender Spender*innen erreichbar gewesen wäre.

Hinzu kommt, dass ich bei der intensiven Beschäftigung mit dem Thema lernen musste, dass unsere Praxis in den Kliniken und die Abläufe nach wie vor nicht optimal genug sind, um zu mehr tatsächlichen Transplantationen zu kommen. Das unterscheidet uns maßgeblich von den Ländern, die erfolgreicher sind, also mehr kranken Menschen helfen können.

Beide Gesetzentwürfe hatten das Ziel, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland deutlich zu steigern.  Der Gesetzentwurf, der die Widerspruchslösung vorsieht, unterstellt die Bereitschaft zur Spende in einem Ausmaß, wie sie von Umfragen belegt wird, nämlich bei 84 Prozent der Befragten. Aber nur 36 Prozent haben tatsächlich einen Organspendeausweis und zeigen sich damit eindeutig und unzweifelhaft bereit zu einer Organspende. Das ist eine erstaunliche Diskrepanz und sie hat mich zurückhaltend gemacht, was die Unterstellung einer tatsächlichen Bereitschaft anbelangt.

Mir erschien es dann nicht mehr im Verhältnis zu stehen, eine so drastische Umkehrung der Rechtslage vorzunehmen, bei gleichzeitig längst nicht vollständig genutzter Möglichkeiten, die Anzahl der potentiell in Frage kommenden Spender*innen zu steigern, einschließlich der Regelung, dass außer ursächlich einem Hirntod erlegenen Menschen, niemand in Deutschland für eine Organspende in Frage kommt, selbst wenn z.B. ein Spenderausweis vorliegt.

Aus diesen Gründen habe ich mich letztlich für den Gesetzentwurf entschieden, der die verbesserte Zustimmungsregelung vorsieht.

Und ich bin mir völlig sicher: sollte sich die Situation nicht zeitnah und spürbar verbessern, wird die Widerspruchsregelung unausweichlich kommen müssen und dann werde ich dieser Lösung zustimmen.

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