Übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen bei Bahnprojekten voranbringen, Strecke Hanau-Gelnhausen nicht länger ausbremsen

Im Namen meiner Fraktion habe ich ein Berichterstattergespräch zum Thema „Befassung des Bundestags mit übergesetzlichen Schutzmaßnahmen bei Bahnprojekten" beantragt.

Der Bundestag hat am 28. Februar 2016 den Beschluss "Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze" gefasst. Absicht des Beschlusses ist, dass die Lärmschutz - und Umweltstandards, die beim Ausbau der Rheintalbahn eingehalten werden und die in Teilen über das gesetzliche Maß hinausgehen, auch beim Ausbau anderer Bahnstrecken erreicht werden sollen. Das gilt insbesondere für den Ausbau von Bahnstrecken, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sind. Auch das Vorbild des Projektbeirats und der frühzeitigen Beteiligung von Bund, Land, regionalen Vertreter*innen, Bürgerinitiativen und Bahn soll für die künftigen Verfahren übernommen werden. Bei besonderer regionaler Betroffenheit soll aus Empfehlungen der regionalen Akteure im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ein über das gesetzliche Maß hinausgehender Schutz der Anwohner*innen und der Umwelt möglich sein. Dazu sind in jedem Fall eine Befassung und ein Beschluss des Bundestags notwendig.

Das Verkehrsministerium übermittelte dem Verkehrsausschuss am 24. Juni 2019 als Teil dieses Verfahrens erstmals einen Bericht: die Ergebnisse der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung  der Strecken Hamburg – Lübeck – Puttgarden und Hanau – Gelnhausen.

Allerdings war völlig unklar, wie die parlamentarische Befassung aussehen soll. Entsprechend blieb der Bericht noch bis März 2020 ohne jede weitere Befassung liegen. Der gesamte Prozess soll eigentlich der Beschleunigung der Bauvorhaben dienen. Derartige Verzögerungen sind dabei nicht akzeptabel. Deshalb habe ich zur Klärung des weiteren Verfahrens ein Berichterstattergespräch beantragt, in dem wir fraktionsübergreifend zu einer praktikablen Lösung gekommen sind.

Bei dieser Gelegenheit hatten wir auch erfolgreich beantragt, dass ab sofort jedes Bahnprojekt einer eigenen Befassung zugeführt wird. Denn zwei so unterschiedliche Projekte wie Hamburg – Lübeck – Puttgarden und Hanau – Gelnhausen dürfen nicht aneinander gekoppelt werden. Das hessische Projekt wir damit nicht länger durch das sehr viel komplexe norddeutsche Projekt ausgebremst.

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