Die Bahn als Rückgrat der Verkehrswende erfordert substanzielle Verbesserung des Lärmschutzes

Eine Umfrage des Umweltbundesamtes hat ergeben, dass sich schon heute 35 Prozent der Menschen in Deutschland durch Schienenlärm gestört oder belästigt fühlen. Ab einer bestimmten Belastung schadet Verkehrslärm der Gesundheit. Die Schwelle zur Gesundheitsschädlichkeit liegt niedriger, als lange angenommen. Das hat eine umfassende Metastudie der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2018 ergeben. Umso dringender ist der Handlungsbedarf.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, bildet die Bahn das Rückgrat der Verkehrswende. Dafür ist der massive Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Angebote im Fern-, Regional- und Güterverkehr notwendig. Es ist eine Frage der Fairness, zum Ausgleich für eine substanzielle Verbesserung der Lärmsituation der Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahnstrecken zu sorgen. Effektiver Lärmschutz ist zugleich der Schlüssel dafür, dass der Ausbau des Bahnverkehrs erfolgreich sein kann und auf Akzeptanz trifft.

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Schienenlärm bis Ende 2020 gegenüber 2008 zu halbieren. Hierfür haben die Bundesregierung und der Eisenbahnsektor die Umrüstung von Güterwagen auf andere Bremssohlen vorangetrieben, die bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 abgeschlossen sein soll. Die bisher verwendeten Bremsen führen zu aufgerauten Rädern, die das Fahrgeräusch deutlich erhöht. In einer umfassenden Anfrage an die Bundesregierung wollen wir wissen, wie der Stand der Umsetzung ist und ob mit dieser Maßnahme das angestrebte Ziel erreicht wird.

Welche konkreten Ziele zur Lärmreduzierung sich die Bunderegierung für die Zeit nach 2020 setzt und mit welchen Mitteln diese erreicht werden sollen, ist dagegen weitgehend unklar und ist Gegenstand der Anfrage. Nach unserer Überzeugung bedarf es ambitionierter Ziele und weitergehender Maßnahmen. Absicht der Anfrage ist zugleich, mit Nachdruck auf die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen hinzuweisen.

Ein besonderes Problem stellt die Lärmsanierung von Bestandsstrecken dar, für die kein Rechtsanspruch besteht. Die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren nicht einmal die bereitgestellten Mittel vollständig abgerufen wurden zeigt, dass auch jenseits der bestehenden - und immer noch zu hohen - Lärmgrenzwerte vieles im Argen liegt.

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