Am 10.06. 2020 startete die Anhörung der Länder- und Verbände zum Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Die geplanten Änderungen des Baugesetzbuches helfen den Kommunen nur teilweise, aktive Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu treffen. Insgesamt bleibt die Bundesregierung mit ihrem Entwurf auf halber Strecke stehen. Die leichten Verbesserungen, wie etwa das Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke auszuweiten, ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung oder eines Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung einzuführen, sind zu begrüßen. Auch die Stärkung von Naturerfahrungsräumen, Grün- und Freiflächen im Baurecht erfüllt bestehende Grüne Forderungen. Dennoch kann das nicht über die offensichtlichen Schwachstellen des Entwurfs hinwegtäuschen.
Das Vorkaufsrecht auf Brachflächen auszuweiten und so zu ermöglichen, dass dieses Recht nicht mehr im Einzelfall erfolgen muss, geht in die richtige Richtung. Dennoch stellt dies keine wirkliche Verbesserung dar. Wir wollen, dass die Kommunen vor allem auch mehr Zeit für die Prüfung und Durchführung bekommen. Zusätzlich muss das Vorkaufsrecht im Sinne der Bodenbevorratung gestärkt und auf Schrottimmobilien, Zwangsversteigerungen und Teileigentum ausgeweitet werden.
Leider wird der Flächenfraß-Paragraph 13b, mit dem leichter Baugebiete im Außenbereich von Kommunen ausgewiesen werden können, verlängert. So heizt die Bundesregierung auf der einen Seite die Naturzerstörung an und will es auf der anderen Seite mit einer leichten Stärkung von Naturerfahrungsräumen, Grün- und Freiflächen in den Städten wieder heilen. Das ist unredlich und hintertreibt die im Entwurf angedachte Stärkung der Innenentwicklung. Wir wollen den unökologischen und europarechtswidrigen Paragraph 13b abschaffen, eine echte Stärkung der Innenentwicklung, mehr Natur in der Stadt und Wohnungsbau ohne Flächenfraß.
Es gibt also noch deutlich Luft nach oben, die Bundesregierung muss den Entwurf deutlich nachbessern. Welche Punkte uns bei der Novelle wichtig sind, haben wir in dem Antrag „Spekulation den Boden entziehen, sozialen Zusammenhalt stärken, Baurecht nachhaltig ausrichten“ aufgezeigt.