Keine neuen Luftverkehrsabkommen ohne Kerosinsteuer!

Im Bundestag steht eine Entscheidung über das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und Mexiko an. Ich hatte unseren Justiziar gebeten, den Entwurf des Abkommens zu prüfen. Das Ergebnis: Wieder einmal soll von vorne herein in gegenseitigem Einvernehmen ausgeschlossen werden, dass Kerosin, das für Flüge der jeweiligen Airlines eingesetzt wird, mit einer Steuer versehen werden kann.

Angesichts dem Handlungsdruck, unter dem wir zur Bewältigung der Klimakrise stehen, fehlen einem angesichts solcher Festlegungen die Worte.

Denn anders, als Vertreter*innen der Luftverkehrsbranche unaufhörlich behaupten, verhindert kein Abkommen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Besteuerung von Kerosin für internationale Flüge. Der eigentliche Hinderungsgrund sind die Luftverkehrsabkommen mit Staaten außerhalb der EU.

Im Augenblich sieht die europäische Energiesteuerrichtlinie noch vor, dass Kerosin in Verträgen mit Partnern außerhalb der EU nicht mit einer Steuer versehen werden darf. - Innerhalb der EU könnten solche Verträge bereits jetzt geschlossen werden. - Nach einer Änderung der Energiesteuerrichtlinie stünde entsprechenden Neufassungen der Luftverkehrsabkommen rechtlich nichts mehr im Wege. Die Energiesteuerrichtlinie soll bekanntlich im Rahmen des Green Deal überarbeitet werden, auch mit Blick auf die Kerosinsteuer.

In der Regel dauert es Jahrzehnte, bis einmal ausgehandelte Luftverkehrsabkommen wieder angefasst werden. Deshalb müssen ab jetzt alle neu zu schließenden Abkommen unbedingt die Möglichkeit zur Kerosinbesteuerung beinhalten.

Wir haben heute im Verkehrsausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

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