Verkehrsverlagerung und Lärmschutz zusammenbringen

Heute haben wir in der Fraktion ein Konzept zur Stärkung der Bahn beschlossen. Im Zentrum unserer Verkehrspolitik steht eine Bahnoffensive. Dazu gehört ein Nachtzugnetz, das auf Strecken von bis zu 2.000 km verkehren soll. Für den Tag soll es ein Sprinter-Netz geben, das Non-Stop-Verbindungen zwischen den Metropolen anbietet. Das Fernverkehrsnetz wollen wir dafür ausbauen, in Deutschland und über die Grenzen hinweg. Die Takte wollen wir verdichten und besser koordinieren. Dafür soll die Bahn umstrukturiert und die Investitionsmittel erhöht werden.

Im Luftverkehr wollen wir umweltschädlichen Subventionen abbauen und einen angemessenen CO2-Preis erheben. Bei der Bahn wollen wir die Trassenpreise und die Stromnebenkosten absenken um ein vernünftiges Preisverhältnis herzustellen.

Zentral ist bei alldem die Reduzierung des Schienenverkehrslärms. Denn Lärm mindert die Lebensqualität und gefährdet ab einer gewissen Intensität die Gesundheit. Nicht zuletzt ist es eine Frage der Fairness. Anwohner*innen von Bahntrassen dürfen nicht zu Verlierern der Verkehrswende werden.

Obligatorisch ist und bleibt die Einrichtung von Dialogforen im Zuge von bedeutenden Aus- und Neubauvorhaben im Schienennetz. Sie richten sich an die unmittelbar durch die Planung Betroffenen. Die effektive Beteiligung der Bürger*innen bildet einen eigenen Schwerpunkt. Die vor Ort vorhandene Expertise ist ein Gewinn für die lärmoptimierte Planung.

Die Schiene ist durch die Einführung der lärmreduzierenden Bremsen bereits ein gutes Stück des Weges vorangekommen. Das Ziel einer Halbierung des Schienenlärms kann als erfüllt angesehen werden. Daher müssen neue Ziele und strengere Lärmgrenzwerte für die weitere Lärmreduzierung definiert und ambitionierte Programme für den aktiven und passiven Lärmschutz angepackt werden.

Bei neuen Bahnstrecken und Ausbaustrecken ist umfassender Lärmschutz selbstverständlich. Hierfür muss das gesamte Niveau des gesetzlichen Lärmschutzes angehoben werden. Lärmvorsorge soll durch direkte Reduzierung an der Lärmquelle beginnen. Diese Maßnahmen haben die beste Wirkung und wirken nicht lokal, sondern auf dem gesamten Fahrweg.

Studien für den „innovativen Güterzug“ haben gezeigt, dass weitere Schritte der Lärmreduzierung möglich sind. Diese sollen für neue Güterwagen Standard werden. Für Bestandsfahrzeuge wollen wir Fördermittel bereitstellen, wenn sich durch die Umrüstung eine Lärmreduzierung um mindestens 5 Dezibel im Vergleich zu einem konventionellen Güterwagen erzielen lässt.

Die aktive Lärmreduzierung muss durch passende Ausschreibungen auch im Nahverkehr und durch Anreize im Fern- und Güterverkehr sowie entsprechende Regularien zügig umgesetzt werden. Das Lärmmonitoring ist ein geeignetes Instrument, um zu laute Güterwagen mit Flachstellen an den Rädern zu identifizieren. Damit können Lärmquellen reduziert und Fortschritte beim Lärmschutz quantifiziert werden.

Den Auslösewert für Lärmsanierung in Wohngebieten wollen wir von aktuell 57 Dezibel nachts auf 52 Dezibel absenken. Die Mittel für die erforderlichen Maßnahmen wollen wir schrittweise erhöhen. Die erforderlichen Lärmsanierungen wollen wir besser mit den Lärmaktionsplanungen der Kommunen abstimmen. Die Infrastrukturbetreiber müssen ihre Planungskapazitäten deutlich aufstocken, um die Fördermittel abrufen und Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich realisieren zu können.

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