Aus meiner Rede zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz:
Der Werdegang des vorliegenden Gesetzentwurfs steht sinnbildlich für den Umgang der Koalition mit der Energiewende: erst jahrelanges Zuwarten, bis man überhaupt die Umsetzung der EU-Richtlinie angeht, dann Aufsetzen und Absetzen von den Tagesordnungen der Fachausschüsse über Monate hinweg. So kommt es, dass wir einmal mehr zu den letzten Mitgliedstaaten gehören, die EU-Recht im Hinblick auf Klimaschutz umsetzen.
Das muss anders werden!
Dabei sind doch die fehlende Infrastruktur und die Reichweitenproblematik ein wesentlicher Grund für die schleppende Marktdurchdringung von E-Mobilität. Sie alle kennen die Zahlen: 85 Prozent der Ladevorgänge werden künftig zu Hause, am Arbeitsplatz und während des Einkaufs erledigt. So wünschen sich das die Bürgerinnen und Bürger. Was also hinderte Sie jahrelang daran, das Thema aus der Sackgasse zu holen und auf die Überholspur zu bringen?
Das Ladestellennetz ist in anderen Ländern, wie zum Beispiel in den Niederlanden, wesentlich weiter entwickelt. Wir brauchen ganz klar eine echte Ladesäulenoffensive.
Und es ist wichtig, dass bei Neubauprojekten oder umfassenden Renovierungen Lademöglichkeiten gleich mitgebaut und Bestandsparkplätze nachgerüstet werden. Wer schon beim Neubau ansetzt, erspart den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Nutzern, komplizierte Nachrüstungen und vermeidbare zusätzliche Kosten.
Das Ziel des Gesetzentwurfs – oder besser: der EU-Richtlinie – finden wir ausgesprochen unterstützenswert. Da für viele Menschen gerade in Städten die fehlende Lademöglichkeit des E-Autos ein Kaufhemmnis darstellt, ist es richtig, dass die Bundesregierung nach jahrelangem Tiefschlaf endlich klare Regeln zur Installation von Ladestationen in Tiefgaragen und auf Parkplätzen schafft.
Da wäre aber mehr gegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daran ändert auch der Änderungsantrag der Koalition zum Gesetzentwurf nichts. Eine Absenkung der Stellplatzauslösewerte ist zwar zu begrüßen, aber die Flexibilisierungsoptionen, die Sie wollen, verhindern, dass private Lademöglichkeiten flächendeckend entstehen. Stattdessen droht eine Konzentration von Ladepunkten an wenigen Standorten. Wir sind der Meinung: Wir bauen heute den Gebäudebestand der Jahre 2060 bis 2070. Grund genug, es gleich richtig zu machen!
Es macht Sinn, dass die Anforderungen für Lademöglichkeiten und Leerrohre gleichermaßen für Nichtwohngebäude gelten, zum Beispiel für Arbeitsplätze oder für Hochschulen. All diejenigen, die dort tätig sind oder studieren, brauchen ebenfalls Ladeplätze. Und: Das Gesetz muss schnellstmöglich für alle Bauanträge greifen. Das Beste wäre gewesen, es wäre zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft gesetzt worden.
Bringen Sie also die Elektromobilität dahin, wo sie dringend hingehört: auf die Überholspur! Wir sagen aber dennoch: Sie sind im Grundsatz auf dem richtigen Weg. Deswegen werden wir uns bei dem Gesetzentwurf enthalten.