Die laufende Drohnengesetzgebung erfordert eine gesellschaftliche Debatte

Weitgehend unbemerkt von breiten Gesellschaftskreisen findet derzeit auf europäischer Ebene eine komplett neue Gesetzgebung für den Betrieb von Drohnen und Flugtaxis statt. Die Gesetze werden Stück für Stück in deutsches Recht überführt. An wichtigen Stellen, die unter anderem den Schutz von Mensch und Natur betreffen, hat Deutschland dabei erheblichen Gestaltungsfreiraum.

Jetzt liegt ein Gesetz an, das Regelungen für den Betrieb von kleineren und mittelgroßen Drohnen treffen soll. Mittelgroß bedeutet dabei bis zu einer Abmessung von drei Metern. Es geht darum, welche Drohnen von wem wo betrieben werden dürfen und wie die Organisation des Luftraums erfolgen soll.

Den Drohnen wird in unterschiedlichen Segmenten ein sehr großer Markt vorausgesagt. Als bedeutendes Geschäftsfeld gilt für Drohnen und Flugtaxis  der Transport von Waren und Menschen in städtischem Umfeld. Das Fluggerät wird im äußerst sensiblen untersten Luftraum unterwegs sein und vorzugsweise dort, wo viele Menschen leben.

Das ist eine Entwicklung, die einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung und Bewertung bedarf, die bisher nicht in der notwendigen Breite stattfindet. Deshalb habe ich, unterstützt durch die SPD, im Vorfeld der Befassung des Bundestags mit dem Thema eine öffentliche Anhörung im Rahmen des Verkehrsausschusses beantragt, die am 19. April stattgefunden und hoffentlich einen Beitrag zum Diskurs geleistet hat.

Hier geht es zur Beitragsseite und der Videoaufzeichnung des Bundestags.

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