28.04.2021 Verkehrslärm

Tag gegen Lärm

Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 einen Bericht zur Novellierung des Fluglärmgesetzes vorgelegt, die darin vorgeschlagenen Verbesserungen aber noch nicht umgesetzt. Die Grüne Bundestagsfraktion drängt auf zusätzliche und umgehende Verbesserungen. Zugleich stellt die Fraktion aber klar, dass auch eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes dringend notwendig ist, um den Schutz vor Fluglärm wirksam zu verbessern.

Der Schutz vor Fluglärm ist in Deutschland unzureichend geregelt: Flugrouten werden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit einfach neu festgelegt. Für permanente Erweiterungen braucht es keine Genehmigungen. Der Schutz der Nachtruhe wird aufgeweicht.

Deshalb macht sich die Grünen Bundestagsfraktion in einem Antrag dafür stark, dass das Luftverkehrsgesetz zeitnah und vor allem umfassend angepasst wird. So ist es beispielsweise wichtig, dass verbindliche Lärmobergrenzen festgeschrieben werden. Das Gesetz braucht künftig zudem bessere Regelungen über die Festlegung von Flugrouten und eine andere Definition von Nachstunden, um Nachflugverbote auch wirksam umsetzen zu können. Die Bundestagsfraktion fordert in dem Antrag zudem, dass die Subventionierung  von Flughäfen beendet wird, um den Wildwuchs an unrentablen und ineffizienten Flughäfen vorzubeugen. Dazu zählt auch die Verbesserung des Emissionshandels, um den Flugverkehr fair in den Mobilitätsmarkt zu integrieren.

Dazu erklärt Daniela Wagner:

„Viele Menschen in Deutschland leiden unter immer mehr Fluglärm. Das liegt auch daran, dass die gesetzlichen Regelungen zu schwammig sind und deshalb zu wenig Wirkung entfalten. Es kann nicht sein, dass Flugrouten ohne Beteiligung der Öffentlichkeit neu festgelegt werden können. Die Nacht, die  für einen gesunden Schlaf nötig ist, darf nicht noch einmal in eine Kernzeit und eine Randzeit untergliedert werden. Und auch viele kleinere Erweiterungen eines Flughafens in Folge kommen immer wieder ohne zusätzliche Genehmigung aus. Wir brauchen deshalb eine Novellierung des Luftverkehrsgesetzes. Darin muss vor allem der aktive Lärmschutz stärker berücksichtigt werden, damit der Flugbetrieb an einem Flughafen nicht mehr so viel Lärm verursachen kann. Die bisherigen Regelungen reichen nicht. Denn sie bestimmen vor allem, welchen baulichen Schutz die Menschen an ihren Wohnungen bekommen, um sich vor dem weitgehend ungezügelten Lärm zu schützen.

Es kann auch nicht sein, dass zahlreiche unrentable Flughäfen mit Subventionen in Millionenhöhe nach wie vor künstlich am Leben gehalten werden. Wir wollen deshalb, dass diese Subventionen gestrichen werden und der Emissionshandel für den Flugverkehr wirksamer ausgestaltet wird. Nur so ist ein echter und fairer Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern möglich.“

Unseren Antrag zum Thema finden Sie hier zum Download.

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