Drohnen: Sorgen ernst nehmen und sinnvolle Anwendung ermöglichen

Mit zivilen Drohnen und Flugtaxis kommt eine neue Verkehrssparte in Kombination mit der Eröffnung einer dritten Verkehrsebene auf uns zu. Entwickelt sich der Markt entsprechend den Erwartungen der Branche, bedeutet das eine historische Zäsur in der Nutzung des öffentlichen Raums. Es geht um nichts Geringeres als die Bewirtschaftung des äußert sensiblen untersten Luftraums.

Mit der Aussicht auf einen massenhaften Einsatz unbemannter Luftfahrzeugsysteme muss die Frage nach dem Mehrwert des neuen Geschäftsfelds für die Gesellschaft, für die Mobilitätswende, die Lösung des Klimaproblems des Verkehrssektors und für die Lebensqualität der Menschen gestellt werden.

Es gibt eine Vielzahl hoch sinnvoller Anwendungen, wie beispielsweise im Sicherheitsbereich, bei der Kartographie und Vermessung, der Überprüfung von Infrastruktur und Bauwerken, dem Transport medizinischer Produkte oder auch der Belieferung abgelegener Gegenden.

Für Sparten wie dem Güter- und Personentransport, die künftig im städtischen Bereich die eigentliche Masse des Verkehrs generieren sollen, ist es aber bisher nicht gelungen, die zentrale Fragen nach dem Mehrwert für Gesellschaft und Klima überzeugend zu beantworten. Entsprechend bestätigen auch Umfragen seit Jahren immer wieder aufs Neue, dass die Bevölkerung einer solchen Entwicklung skeptisch bis ablehnend gegenübersteht.

Es ist bekannt, dass Menschen auf Verkehr, der über ihren Köpfen stattfindet, beson- ders sensibel reagieren. So hat z.B. Fluglärm bei gleicher Lärmbelastung umfangrei- chere gesundheitliche Auswirkungen als andere Umgebungslärmquellen. Bei Droh- nenflugbetrieb im untersten Luftraum treten neben dem Lärm weitere Probleme wie die mögliche Verletzung der Privatsphäre und ein allgemeines Gefühl der Bedrohung oder Belästigung hinzu.

Unter anderem eine Umfrage von Sky Limits, einem vom Ministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt der TU Berlin zeigt, dass derartige Sorgen weit verbreitet sind und sich entsprechend die Akzeptanz für die Erbringung von Beförderungsleistungen durch Drohnen in engen Grenzen hält.

Meine Anforderung für eine Regulierung von Drohnen habe ich in einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019 / 947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ aufgezeigt.

zurück