Wie kann der Bund öffentliche Wohnungsunternehmen stärken?

Ich war zur Online-Diskussionsveranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Thema "Den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau stärken! Was kann der Bund tun?" eingeladen.

Denn in Metropolen und kreisfreien Großstädten sind die Mieten in den letzten Jahren so stark gestiegen, dass Mieterinnen und Mieter dort im Durchschnitt mittlerweile rund 30 Prozent ihres Nettoeinkommens dafür aufwenden müssen. Während diese Mietbelastungsquote im Durchschnitt in Deutschland 27,2 Prozent beträgt (2018), sind es in Metropolen noch mehr: durchschnittlich 29,5 Prozent. Bei Einzug im Jahr 2015 oder später beträgt die Mietbelastungsquote sogar 31 Prozent. Diese Haushalte sind durch die Miete überlastet. Haushalte mit geringen Einkommen sind durchschnittlich noch stärker überlastet. Verschärft wird die Situation dadurch, dass seit 1990 sich die Zahl der Sozialwohnungen mehr als halbiert hat. Jedes Jahr verlieren wir weitere 40.000 bis 60.000 Sozialwohnungen.

Neben dem Mietrecht ist also der Bau von langfristig preisgünstigen Wohnungen eine Möglichkeit dieser Entwicklung gegenzusteuern.

Neue Wohngemeinnützigkeit auflegen

Wir haben daher einen Gesetzentwurf zur Neuen Wohngemeinnützigkeit vorgelegt mit dem wir die Investitionen von wohngemeinnützigen Unternehmen gezielt fördern wollen. So können wir einen der größten wohnungspolitischen Fehlentscheidungen der Nachkriegsgeschichte heilen. Das Förderprogramm umfasst 3 Milliarden Euro im Jahr, um eine Million dauerhaft günstige Mietwohnungen zu schaffen und zu sichern.

So funktioniert die Neue Wohngemeinnützigkeit

Am Gemeinwohl orientierte Investorinnen und Investoren erhalten mit dem Programm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einen Investitionszuschuss bis zu 20 Prozent für jede neue dauerhaft günstige Wohnung, sowie für Modernisierungen und Ankäufe. Für diese Unternehmen und ihre wohngemeinnützigen Aktivitäten entfallen zudem die Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer.

Im Gegenzug vermieten sie die geförderten Wohnungen an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, und zwar auf Dauer unterhalb der ortsüblichen Miete. Oder auch, wenn sie zusätzlich Landes-Wohnraumförderung verwenden, zu den Sozialmieten der Länder, also meist zum Beispiel zwischen sechs und acht Euro pro Quadratmeter. Mieterinnen und Mieter können alle werden, die berechtigt sind, also über kleine oder mittlere Einkommen verfügen.

Ausschussanhörung gibt Rückenwind

Am 8. Oktober 2020 fand daher auf unseren Antrag hin im Bauausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und zu unserem Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit statt.
Vertreten war ein breites Spektrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, aber auch die Wiener Sozialbau AG als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen aus Wien.

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Markt in Deutschland so, wie er aktuell durch die Politik von Union und SPD ausgerichtet ist, keinen ausreichenden Wohnraum für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen schaffen wird.
Vielmehr wird der Wohnungsmarkt in Deutschland sich selbst überlassen, mit dem Resultat, dass sich nur noch Gutverdiener die freie Wahl haben.

Bereitstellung von Bauland erleichtern und Baugenehmigungen einer Umsetzung zuführen

Im Baulandmobilisierungsgesetz haben uns einige Punkte gefehlt. Wir schlagen vor das „Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (§ 176a neu) in ein „Innenentwicklungs-Maßnahmengebiet“ weiterzuentwickeln, das die Anwendung von Vorkaufsrechten und Baugeboten erleichtert und auf mehrere Fälle gleichzeitig anwendbar ist und Festsetzungen für die anteilige Bebauung für öffentliche Zwecke, wie etwa Sozialwohnungen, Kitas, Schulen und Grünflächen ermöglicht.

Die so gewonnen Flächen sollen nur noch in Erbbaurecht oder nach dem besten Konzept in Konzeptvergabe für die Bebauung vergeben werden.
Gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kommunale Gesellschaften sind zu privilegieren.
Wir wollen mit dem „Innenentwicklungs-Maßnahmengebiet“ auch die kommunale Bodenbevorratung unterstützen und die soziale Bodennutzung stärken.

Zusätzlich wollen wir die Anwendungsmöglichkeit kommunaler Vorkaufsrechte auf Zwangsversteigerungen, Teile von Wohneigentumsgemeinschaften, Share Deals, Erbbaurechte und Bodenbevorratung ausweiten.

Für die Anwendung der Vorkaufsrechte brauchen die Kommunen mehr Zeit für ihre rechtlichen Prüfungen. Wir wollen dazu die Frist auf vier Monate ausweiten und festlegen, dass die Frist erst beginnt, wenn die erforderlichen Unterlagen für den Kauf der Immobilie der Kommune vorliegen und eine Besichtigung des Grundstücks erfolgt ist.

Auch wollen wir das Vorkaufsrecht, das den Mietern nach § 575 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei dem Verkauf der Wohnung durch den Vermieter zusteht, auf Mieter-Genossenschaften und Dachgenossenschaften ausweiten.

DGB-Onlinediskussion „Den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau stärken!“

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