Novellierung des Fluglärmgesetzes, neuer Anlauf notwendig

Im überfraktionellen Parlamentskreis Fluglärm des Deutschen Bundestags ist es leider nicht gelungen, eine Position zur überfälligen Novellierung des Fluglärmgesetzes abzustimmen und damit Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen.

Wir haben für den Parlamentskreis im November 2018 eine umfangreiche Ausarbeitung mit Verbesserungsvorschlägen für das Gesetz vorgelegt, die als Basis für den weiteren Abstimmungsprozess diente. Um Mehrheiten unter den Parlamentskreis-Mitgliedern erzielen zu können, enthielt unsere Ausarbeitung sorgfältig gewählte, maßvolle Vorschläge.

Aus Gründen, die außerhalb unserer Fraktion liegen, wurde die Abstimmung eines Novellierungsvorschlags im Parlamentskreis innerhalb der laufenden Legislaturperiode nicht abgeschlossen.

Die Bundesregierung möchte im übrigen noch bis ins Jahr 2022 neue Daten zu Lärmemissionen für zivile und militärische Flugzeuge ermitteln. Erst dann sollen die Berechnungsvorschriften für Fluglärm erarbeitet werden. Und erst im Anschluss soll es an die Überarbeitung des Fluglärmgesetzes gehen, heißt es in einer Antwort auf meine Anfrage. Lärmschutz wird wieder einmal auf die lange Bank geschoben.

Die Aufgabe, das Fluglärmgesetz zu novellieren, wird der neuen Bundesregierung zufallen. Wir werden in jedem Fall einen neuen Anlauf nehmen und uns dafür einsetzen, dass die Verbesserungen umfangreicher ausfallen, als im vorliegenden Bericht der amtierenden Bundesregierung vorgesehen und dafür, dass Verbesserungen schneller umgesetzt werden.

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