Flughafenstudie

Prof. Thießen und der Arbeitskreis Luftverkehr der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der TU Chemnitz haben in unserem Auftrag vor einiger Zeit die Studie "Ein ökologisch-marktwirtschaftliches Flughafenkonzept, Handlungsoptionen des Bundes" vorgelegt. Die Studie liefert Ideen und Argumente für ein bundesweites Flughafenkonzept. Gestern hat Herr Thießen die Studie im bundesweiten grünen Arbeitskreis Luftverkehr vorgestellt.

Ein verkehrsträgerübergreifendes, bundesweites Konzept, das den Luftverkehr und die Flughäfen einbezieht, ist längst überfällig.  Das gehört zu den großen Versäumnissen des seit drei Legislaturperioden CSU-geführten Verkehrsministeriums. Die Infrastruktur für den internationalsten aller Verkehrsträger wird in den meisten Fällen auf Landes- und kommunaler Ebene geplant. In der öffentlichen Kritik stehen besonders unrentable Regionalflughäfen, die den Steuerzahler*innen auf der Tasche liegen, klimaschädliche Subventionen erhalten und zugleich nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Konnektivität leisten. Flughafeninfrastruktur ist im Hinblick auf Sicherheit und technische sowie personelle Ausstattung besonders kostenintensiv. Die kleineren Flughäfen können diese Kosten oftmals nicht selbst stemmen. Die vielen, oft zu dicht beieinanderliegenden Flughäfen kannibalisieren sich gegenseitig. Dabei ist der volkswirtschaftliche Nutzen der Regionalflughäfen überschaubar, das bestätigt die vorliegende Studie erneut. Der Standortvorteil für die lokale Wirtschaft wird überschätzt.

Spätestens seit die Bundesregierung beschlossen hat, den Regionalflughäfen für deren Flugsicherungsdienste jährlich 50 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt  zukommen zu lassen, muss der Bund auch konzeptionell Verantwortung für den Flughafenwildwuchs in Deutschland übernehmen. Um den ineffizienten Einsatz von Steuergeld und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung und Überkapazität abzustellen, hat die EU zu recht Leitlinien eingeführt, die ein Ende der Subventionen herbeiführen sollen. Dieser Absicht läuft das 50-Millionen-Geschenk aus dem Bundeshauhalt entgegen.

Herr Thießen hebt in seiner Studie hervor, dass Betreiber*innen von Flughäfen im Luftverkehrsgesetz als „Flughafenunternehmer“ bezeichnet werden. Im Vordergrund sollen demnach auch unternehmerischen Entscheidungen stehen. Dass viele der kleineren Flughäfen in einem prinzipiell marktwirtschaftlichen System überhaupt noch existieren, deckt nach Thießens Einschätzung zwei Regulierungsfehler auf: Unrentable Flughäfen werden zu stark subventioniert und künstlich am Leben gehalten. Zudem sind Grenzwerte für Umweltschäden (negative externe Effekte) nicht klar genug formuliert und werden von den Genehmigungsbehörden in ihren Abwägungen nicht ernst genug genommen. Wenn man diese beiden Punkte ernsthafter anginge als bisher, so Thießen, würde sich die Flughafenlandschaft ohne dirigistische Maßnahmen von selbst neu ordnen. Scheiternde Flughäfen, die wirtschaftlich nicht überlebensfähig sind, müssten ihr Geschäftsmodell ändern. Sie wären dann dazu angehalten, die Dimension ihrer Infrastruktur und das Niveau der technischen und personellen Ausstattung nach den Verkehren auszurichten, die vor Ort tatsächlich nachgefragt werden. Die bestehenden Regeln sind allerdings möglicherweise zu grobmaschig und werden nicht allen Nischen gerecht, die Flugplatzbetreiber*innen wirtschaftlich sinnvollerweise nutzen könnten.

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