Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einhaltung der vorgeschriebenen Nachtflugregelungen an Flughäfen in Deutschland“ zeigt, dass die Zahl der Nachtflüge einen neuen Rekord erreicht hat. Mit 215.843 Starts und Landungen an den 16 internationalen Flughäfen Deutschlands war 2017 das Jahr mit den meisten Flugbewegungen in der Nacht.
Das liegt zum einen an der Zunahme des Luftverkehrs in Deutschland. Zum anderen liegt es aber auch daran, dass Flüge in den letzten 5 Jahren (nach einer vorangegangenen gegenläufigen Entwicklung) verstärkt in die Nachtstunden abwandern. 2013 fanden noch 9,33 % aller Starts und Landungen an den 16 internationalen Flughäfen Deutschlands in den Nachtstunden statt. In den Folgejahren steigerte sich der Prozentsatz kontinuierlich auf 10,54 % im Jahr 2017.
Derzeit werden an etlichen internationalen Flughäfen in Deutschland die bestehenden Nachtflugverbote durch Verspätungen und Verfrühungen ausgehöhlt. Beispiele dafür sind der Flughafen Frankfurt am Main, der Flughafen Tegel in Berlin und der Hamburger Flughafen. In der Kleinen Anfrage wurde vergeblich um Zahlen für Verfrühungen und Verspätungen an den einzelnen Flughäfen gebeten.
Es ist ungeheuerlich, dass selbst die bestehenden Nachtflugverbote immer weiter ausgehöhlt werden und die Bundesregierung tatenlos zuschaut. Minister Scheuer darf nicht länger wegschauen, wenn mehr und mehr Flugzeuge in der Nacht starten und landen. Die Nachtruhe muss gesetzlich geschützt werden. Im Jahr 2012 schöpfte der Bundesverkehrsminister dagegen alle Befugnisse aus, um ein auf Landesebene beschlossenes Nachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zu verhindern.
Seit Jahren fordert das Umweltbundesamt ein Nachtflugverbot an stadtnahen Flughäfen von 22:00 bis 6:00 Uhr, so zuletzt im „Fluglärmbericht 2017“. Befragt man die Bundesregierung zu dieser Forderung, verweist sie allein auf § 29b des Luftverkehrsgesetztes. In der wachsweichen Formulierung des § 29b ist jedoch begründet, dass es in Deutschland keine gesetzliche Nachtflugregelung gibt.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einhaltung der vorgeschriebenen Nachtflugregelungen an Flughäfen in Deutschland“.