Flugsicherung und Streckenführung: Klimaschutz gibt es nur dort, wo er sich bezahlt macht

Anlässlich des Chaos am europäischen Himmel, der grassierenden Flugverspätungen und des aus diesem Anlass einberufenen Luftverkehrsgipfels haben wir eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Vielfach wurden Flüge vom oberen in den unteren Luftraum verlegt, weil die Kapazität weiter oben erschöpft war. Im unteren Luftraum verbrauchen die Flugzeuge wegen höherem Luftwiderstand mehr Kerosin. Das haben die Fluggesellschaften aber hingenommen, weil damit noch kostenintensivere Verspätungen reduziert werden konnten.

Wenn es aber um das Klima geht, gibt es keine Zugeständnisse. Die sekundäre Klimawirkung durch Fliegen in großer Höhe überwiegt die Klimawirkung des reinen CO2-Ausstoßes und muss zu dieser dazu addiert werden. Durch eine geeignete Streckenführung können die sekundären Klimaeffekte deutlich gesenkt werden, zum Beispiel indem klimatisch sensible Gebiete durch leicht abgesenkte Flughöhen oder geringfügige Umwege umflogen werden.

Weil dadurch Mehrkosten entstehen, die - anders als im Fall der Verspätungen - nicht an anderer Stelle wieder hereingeholt werden, findet diese Sofortmaßnahme nicht statt. Dabei handelt es sich um eine der wenigen Möglichkeiten, im Luftverkehr sofort einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Antwort auf unsere Anfrage ergibt zudem, dass Klimaschutz nicht zu den Aufgaben der Flugsicherung gehört.

Das muss sich ändern. Durch Instrumente wie den Europäischen Emissionshandel muss sich klimaoptimiertes Fliegen bezahlt machen. Und das Aufgabenprofil der Flugsicherungsorganisationen muss künftig auch den Klimaschutz umfassen.

 

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