Flüge vermeiden und verlagern: Ministerien und Bundesbehörden sollten Vorbild sein

In Zeiten der Klimakrise gehört auch das Bundesreisekostengesetz auf den Prüfstand. Denn das Verwaltungshandeln hat Vorbildfunktion für viele weitere Einrichtungen und private Institutionen und die Reiseaktivitäten der Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen haben selbst erhebliche Umwelt- und Klimaauswirkungen.

Die CO2-Emissionen der Dienstflüge und Dienstfahrten von Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung betrugen im Jahr 2018 309.358 Tonnen CO2-Äquivalente. Unter Einbeziehung der Flüge der Flugbereitschaft der Bundeswehr hatten Flüge dabei den enormen Anteil von 63,5 Prozent.

Das Umweltbundesamt hat Empfehlungen für das „Mobilitätsmanagement der Bundesverwaltung“ vorgelegt, die dringend umgesetzt und in die Bundesreisekostenregelungen übernommen werden müssen.

Die Bundesregierung antwortet auf unsere Anfrage, dass Verbesserungen im Jahr 2020 vorgelegt und schnell umgesetzt werden sollen.

Aus der Anfrage erfahren wir außerdem, dass das Umweltministerium im Reisebereich bereits an verschiedenen Maßnahmen arbeitet und das Prinzip „Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren“ in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt hat.  Im laufenden Jahr wurde hier ein neues Dienstreisekonzept aufgelegt, das für den Bonn-Berlin-Verkehr einen Vorrang für die Bahnnutzung statuiert. Dadurch konnte die Zahl der Flüge des Umweltministeriums um rund 30 Prozent reduziert werden.

Weitreichendere Vorschläge des Umweltbundesamtes werden allerdings nur "geprüft". Ein Problem ist, dass bisher die günstigste Reisevariante gewählt werden muss - die nachweislich häufig ein Flug darstellt. Das möchte die Bundesregierung nun ändern: "Die Ermöglichung der Bahnnutzung bei Dienstreisen auch bei höheren Kosten soll sehr zeitnah durch ein Rundschreiben realisiert werden. Das Rundschreiben dient der unmittelbaren Umsetzung von Punkt 3.5.1.3 des Klimaschutzprogramms 2030 und ist als Vorgriff auf die geplante Änderung des Bundesreisekostengesetzes zu sehen. Es befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess." Die Bahnnutzung – sofern sie teurer ist als Fliegen – wird auf Freiwilligkeit der Bundesbediensteten beruhen.

Sehr wichtig ist für uns daneben, dass die Bahnreise künftig großzügiger als Arbeitszeit angerechnet werden kann. Denn tatsächlich kann die Bahnfahrt viel effizienter zum Arbeiten genutzt werden als der Flug. Diese Maßnahme möchte die Bundesregierung lediglich prüfen.

Angesichts der immer noch großen Zahl an Flügen zwischen Köln/Bonn und Berlin wegen des geteilten Regierungssitzes ist die Schaffung von Sprinterverbindungen mit der Bahn unbedingt erforderlich. Im Jahr 2018 haben Regierungsbeamte für die Strecke mehr als 200.000 Mal den Flug gewählt und nur 26.661 Mal Zug.

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