Klimakompensation von Flügen als Mindeststandard für Forschungseinrichtungen des Bundes ermöglichen

Eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Forschung ist der überregionale und internationale fachliche Austausch und die entsprechende Zusammenarbeit zwischen Personen und Institutionen. In Zeiten der Klimakrise sind nach einhelliger Ansicht gerade auch für reiseintensive Forschungseinrichtungen ein möglichst klimaschonendes Mobilitätsmanagement sowie die Klimakompensation von unvermeidbaren Reisen erforderlich.

Die Bundesverwaltung strebt an, einschließlich ihrer Reisetätigkeit klimaneutral zu werden. Die einzelnen Einrichtungen sind bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen und der Bevorzugung von Bahnreisen unterschiedlich weit fortgeschritten. Allen gemeinsam ist aber, gewissermaßen als Mindeststandard, die Klimakompensation der gesamten Dienstreisetätigkeit (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage). Auch der Deutsche Bundestag wird seine Reisetätigkeit beginnend mit dem Jahr 2020 wieder kompensieren. Nach der Vermeidung der Reise, zum Beispiel durch Videokonferenzen, und nach der Reduzierung des CO2-Ausstoßes unvermeidbarer Reisen ist die Klimakompensation zwar nur der drittbeste Weg. Der kann aber immerhin unverzüglich beschritten werden.

Im Fall der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die vom Bund und von den Ländern gemeinsam gefördert werden, ist die Klimakompensation der Reisetätigkeit dagegen kein Standard. Aus meiner aktuellen Anfrage geht hervor, dass die Einrichtungen die Kompensation aus ihrem allgemeinen Haushalt bestreiten müssten und von Bund und Ländern dafür offenbar keine zusätzlichen Mittel erhalten. Entsprechend zurückhaltend sieht die Kompensationspraxis aus.

Die Bundesregierung muss, zusammen mit den Ländern, die Forschungseinrichtungen in die Lage versetzen, Dienstreisen und insbesondere Flüge nach höchsten Standards zu kompensieren.

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