Absurd: Mehreinnahmen aus Klimapaket sollen zur Unterstützung defizitärer Regionalflughäfen verwendet werden

Die Regionalflughäfen Deutschlands arbeiten fast ausschließlich defizitär. Die existenziellen Probleme dieser Flughäfen werden sich ab dem Jahr 2024 verschärfen. Dann greifen die neuen EU-Beihilfeleitlinien, die keine weiteren Zuschüsse der öffentlichen Hand zum laufenden Betrieb von Flughäfen erlauben.

Für Entlastung soll jetzt eine Ausweitung der Zuständigkeit der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) von den 16 internationalen Verkehrsflughäfen Deutschlands auf eine Anzahl von Regionalflughäfen sorgen. Letztere waren bisher selbst für die Organisation und Finanzierung von Flugsicherungsdiensten verantwortlich.

Grundsätzlich soll sich die DFS über Gebühren finanzieren. In den vergangenen Jahren wurden diese Gebühren, die von den Fluggesellschaften entrichtet werden, aber infolge einer Eigenkapitalaufstockung von insgesamt 602 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt seit 2015 erheblich gesenkt. Außerdem erfolgt seit 2017 regelmäßig eine weitere Entlastung der DFS in der Größenordnung von etwa 111 Mio. Euro durch Übernahme bestimmter Kostenbestandteile durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Aber auch diese ermäßigten Dienste der Deutschen Flugsicherung wird der Kreis der neu hinzugenommenen Regionalflughäfen nicht bezahlen müssen. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vom November 2019 wurden für das Jahr 2020 20 Mio. Euro und für die darauffolgenden Jahre 50 Mio. Euro für „nicht gebührenfinanzierte“ Tätigkeit der DFS an Regionalflughäfen beschlossen.

Diese Finanzspritze soll durch das Klimapaket ermöglicht werden. Die veranschlagten 20 Mio. bzw. 50 Mio. Euro sollen durch die im Rahmen des Klimapakets angehobene Luftverkehrsteuer gegenfinanziert werden.

Diese Entscheidung ist absurd. Die angehobene Luftverkehrsteuer soll unter anderem einer Verkehrsverlagerung aus der Luft auf die Schiene Vorschub leisten. Wenn aber ein Teil der Luftverkehrsteuer zur Kostensenkung von Starts und Landungen an Regionalflughäfen verwendet wird, kommt dies einer verkehrsfördernden Maßnahme für den Luftverkehr gleich.

Ich habe die Bundesregierung zu den Details befragt.

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