Flugzeugkaufprämie als Coronahilfe

Ein Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 das Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" verabschiedetet. Darin ist eine Milliarde Euro für die Umstellung der Flugzeugflotten auf Flugzeuge neuester Bauart vorgesehen. Dieser Beschluss kommt zugleich der Flugzeugindustrie und den Fluggesellschaften zugute. Auch kommt der Beschluss der Lufthansa entgegen, die in den "Rahmenvereinbarungen" mit Deutschland im Gegenzug zu neun Milliarden Staatshilfen unter mehreren Vorbehalten unverbindlich zusagte: "Vorbehaltlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Marktentwicklung beabsichtigt das Unternehmen keine weiteren Stornierungen - soweit noch nicht avisiert -, sondern vielmehr nur Modifikationen von Flugzeugbestellungen vorzunehmen und im Zeitraum von 2021 bis 2023 in die Anschaffung von bis zu 80 neuen Flugzeugen mit emissionsreduzierender Technologie und der besten am Markt erhältlichen Kraftstoff- und CO2-Effizienz zu investieren."

Angesichts fehlender Antriebsalternativen und der Existenz nur geringster Mengen alternativer Kraftstoffe kann, neben der Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung, die Flottenmodernisierung einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Lärmschutz leisten. Wenn die Bundesregierung eine Flugzeugkaufprämie ausruft, ist für deren Wirkung aber entscheidend, wie diese ausgestaltet wird. Wir haben zweimal nachgefragt und wollen vor allem auch wissen, welche Regelungen zum Verbleib der ausgeflotteten Flugzeuge getroffen werden sollen. Denn wenn die ausgemusterten Flugzeuge einfach den Besitzer wechseln, ist die Kaufprämie nur ein Konjunkturprogramm, aber kein Klimaprogramm.

Einmal lautete die Antwort, es gäbe dazu noch keinen Plan, das andere Mal wurde die Antwort wortreich umgangen.

Aus Gesprächen wissen wir, dass hier ein Dissens mit der EU vorliegt, die das Programm genehmigen muss.

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