Luftverkehr: Coronahilfen in Milliardenhöhe ohne verbindliche Klima-, Lärm- und Luftreinhaltungsauflagen

Im Zuge der Coronakrise hat die Bundesregierung eine Flugzeugkaufprämie aufgelegt, für entscheidende Klimaregelungen noch ausstehen. Und nachdem auch die Fluggesellschaften Milliardenhilfen ohne verbindliche Klimaschutzauflagen bekommen haben, folgt jetzt die Fortsetzung für Flughäfen. Insgesamt hat die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung am 11. August 2020 staatliche Beihilfen in Höhe von 1,36 Mrd. Euro zur Unterstützung der Flughäfen in Deutschland genehmigt. Der Deutschen Flugsicherung hilft der Bund mit einer dreistelligen Millionensumme aus, obwohl sie sich eigentlich über Gebühren finanzieren soll.

Wir sind bereit, Rettungsmaßnahmen mitzutragen, die das Überleben der Luftverkehrsbranche in der Coronakrise sichern. Diese Bereitschaft hört aber dort auf, wo Regionalflughäfen schon vor der Coronakrise kaum überlebensfähig waren und aufgrund der EU-Wettbewerbsregeln keine Zukunft haben dürften.

Aus der Antwort auf meine Anfrage geht außerdem hervor, dass die Hilfen ohne eine einzige Bedingung in Richtung Klima- und Anwohner*innenschutz gewährt werden. Dabei sollte für die Bundesregierung ein Beitrag dafür, dass sich der Luftverkehr nach der Krise wirklich zukunftsfähig aufstellt, eine Selbstverständlichkeit sein. In diesem Sinne ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung die Staatshilfen nicht an verbindliche Auflagen zu Klima, Lärm und Luftreinhaltung koppelt.

Wenn die Bundesregierung ihre Gestaltungsmöglichkeiten nicht nutzt, ist nach dem Ende der Krise ein Rollback zu weiter ansteigenden Emissionen vorprogrammiert.

 

 

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