Videokonferenzen, Dienstreisen und das geänderte Bundesreisekostengesetz

Das Bundesreisekostengesetz hat weitreichende Vorbildwirkung und entfaltet unter anderem auch für die Einrichtungen vieler Bundesländer Wirksamkeit. Umso wichtiger sind die Regelungen, die darin mit Blick auf das Klima getroffen werden.

Bereits mit einem Rundschreiben vom 21. Januar 2020 wurde es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien und Bundesbehörden möglich, die Bahnfahrt anstelle des Flugs zu wählen, auch wenn die Fahrkarte mehr kostet als das Flugicket. Zuvor galt allein der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, der die Bahnfahrt in vielen Fällen unmöglich machte.  Durch die Antwort auf eine Frage an die Bundesregierung habe ich erfahren, dass diese Änderung (die dem Verkehrsausschuss nicht vorgelegt wurde) jetzt in das Bundesreisekostengesetz überführt worden ist.

Auch Bundesländer, die das Bundesreisekostengesetz für ihren Bereich anwenden und die nicht bereit waren, das vorangegangene Rundschreiben als handlungsleitend anzuerkennen, müssen jetzt im Sinne des Klimas tätig werden.

Richtungsweisend ist der neu eingefügte Satz: "Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise, insbesondere durch Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, erledigt werden kann."

Die durch die Coronakrise erzwungene Änderung der Kommunikationsgewohnheiten wollen wir so auf keinen Fall fortsetzen. Sie haben zu einem eklatanten Mangel an Begegnungen und direktem Kontakt geführt. Auf der anderen Seite haben sie aber erheblich dazu beigetragen auszuloten, an welchen Stellen digitale Kommunikation nicht nur praktikabel sondern sogar vorteilhaft ist. Diesen Lernprozess wollen wir für die Zukunft bewahren und ausbauen.

 

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