Luftverkehrsgesetz geändert, Subventionierung defizitärer Regionalflughäfen beschlossen

Die 16. Änderung des Luftverkehrsgesetztes ist vom Bundestag beschlossen.

Drum geht es: Es gibt eine Schieflage bei der Versorgung von Flughäfen mit Flugsicherungsdienstleistungen. Da ist der Kreis von 16 Flughäfen (Tegel wurde bisher noch dazu gezählt), für die der Bund ein verkehrspolitisches Interesse anerkennt. Sie werden „internationale Verkehrsflughäfen“ genannt. Die Flugsicherungsdienste werden hier durch die Bundeseigene DFS (Deutsche Flugsicherung) geleistet. An die DFS flossen in den vergangenen Jahren - schon vor der Coronakrise - Zuschüsse aus dem Bundehaushalt im dreistelligen Millionenbereich. Weitere Zuschüsse kommen in Zusammenhang mit Corona dazu.

An diesen 16 - unterschiedlich großen - Flughäfen zahlen die  Fluggesellschaften einen Einheitspreis für die Flugsicherungsdienste. Das bedeutet letztlich, dass die größeren Flughäfen die kleineren quersubventionieren. Denn die Flugsicherungsdienste arbeiten an verkehrsreichen Flughäfen effizienter als an verkehrsarmen.

Daneben stehen alle anderen Flughäfen, die sich selbst um Flugsicherungsdienste kümmern müssen. Sie werden auch „Regionalflughäfen“ genannt. Diese Flughäfen kommen bisher nicht in den Genuss von solchen Vergünstigen und haben noch dazu Schwierigkeiten, die Flugsicherungskosten in vollem Umfang an die Fluggesellschaften weiterzugeben.

Eine Logik ist bei der Einteilung in diese Kategorien nicht ohne weiteres zu erkennen. Denn die kleinen „internationalen Flughäfen“ haben weniger Verkehr als die größten „Regionalflughäfen“.

Die Lösung der Bundesregierung besteht darin, jetzt auch den sogenannten Regionalflughäfen subventionierte Flugsicherungsdienste zukommen zu lassen. Um die Gebühren an diejenigen der DFS anzugleichen, sollen die Fehlbeträge künftig mit geschätzt 50 Millionen Euro im Jahr aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden. Zum Punkt „Nachhaltigkeitsaspekte“ heißt es im allgemeinen Teil des Gesetzes: „Es ist nicht zu erwarten, dass das Vorhaben zu zusätzlichem Luftverkehr führt“.

Den Umfangreichen Subventionen für den deutschen Luftverkehr wird jetzt ein neuer Subventionstatbestand hinzugefügt. Der Billigflugbereich wäre ohne die massiven Subventionen gar nicht möglich. Die Summe der Subventionen führt zu billigeren Tickets und zu mehr Luftverkehr. Deshalb darf die Angleichung der Flughafenkategorien nicht dadurch erfolgen, dass noch mehr Geld in das System hineingepumpt wird. -Das ist auch nicht im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts, das aus gutem Grund ab 2024 die Subventionierung von Flughäfen verbietet.

Um Verkehrsminister Scheuer zum Umdenken zu bewegen, hatte ich mich mit einem Schreiben an ihn gewandt, das Landtagsabgeordnete aus neun Bundesländern mitgezeichnet haben.

 

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