05.06.2020

Verkehrslärm

Neue Leitlinien der WHO

Eine Vielzahl neuerer Studien hat die Schädlichkeit von Verkehrslärm mit einer solchen Klarheit erwiesen, dass sich die WHO im Oktober 2018 zu einer Neubewertung veranlasst sah. Auf Basis der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hat die WHO die Schwelle, ab der Verkehrslärm gesundheitsgefährdend ist, in ihren Leitlinien für Umgebungslärm deutlich nach unten korrigiert.

Hier wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berührt, dem muss bei der Regulierung von Verkehrslärm Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung verkennt dagegen die Tragweite der neueren Lärmwirkungsforschung und spricht ihr Erkenntnisse ab, die Nachbesserungen im (Flug-) Lärmschutz erforderlich machen.

Dabei belegen die neuen Leitlinien der WHO, dass die menschliche Gesundheit unter Lärm stärker leidet, als bis dahin angenommen. Entsprechend dringend ist der Handlungsbedarf.

Wie sieht der Lärmschutz durch die Bundesregierung aus?

Für dieser Bundesregierung haben Menschen, die auf mehr Lärmschutz hoffen, einen schweren Stand. Neue Regelungen zur Minderung von Verkehrslärm werden auf die lange Bank geschoben. Bei der Umsetzung von EU-Regeln wird nur das unerlässliche Minimum getan. Und Haushaltsmittel, die dringend für die Lärmsanierung von Straßen und Bahntrassen benötigt werden, fließen nicht ab, weil es an geeigneten Strukturen fehlt. Die seit langem versprochene Gesamtlärmbetrachtung gibt es immer noch nicht. Menschen die von mehreren Verkehrsträgern gleichzeitig beschallt werden, bleiben deshalb ungeschützt. Außerdem lässt die Bundesregierung zu, dass Fahrzeughersteller Lücken in Typzulassungsverfahren einbauen, die brüllend lautes Fahren von „sportlichen“ Pkw und von Motorrädern ermöglichen.

Lärmschutz gilt als nice to have, Vorrang hat aber durchgehend ein möglichst ungehindertes Verkehrsgeschehen auf allen Ebenen.

Wir brauchen dagegen eine neue Gewichtung zwischen dem elementaren Ruhebedürfnis der Menschen und einem weitgehend entfesselten Verkehrsgeschehen. Dabei muss jedem Verkehrsträger besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Bahnlärm

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die Bahn das Rückgrat der Verkehrswende bilden. Dafür ist der massive Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Angebote im Fern-, Regional- und Güterverkehr notwendig. Es ist unerlässlich und zudem eine Frage der Fairness, zum Ausgleich für eine substanzielle Verbesserung der Lärmsituation der Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahntrassen zu sorgen. Effektiver Lärmschutz ist zugleich der Schlüssel dafür, dass der Ausbau des Bahnverkehrs erfolgreich sein kann und auf Akzeptanz trifft.

Straßenverkehrslärm

Der Straßenverkehr ist seit langem die dominierende Lärmquelle in Deutschland. Von einer Trendwende kann aufgrund des wachsenden Verkehrsaufkommens nicht die Rede sein. Es ist dringend notwendig, eine längst überfällige Überarbeitung des einschlägigen Gesetz- und Regelwerks in Angriff zu nehmen. Dafür muss eine Perspektive eingenommen werden, die die Welt nicht mehr ausschließlich durch die Windschutzscheibe betrachtet. Die preiswertesten und darüber hinaus sofort umsetzbaren Maßnahmen sind übrigens angemessene, lärmbedingte Verkehrsbeschränkungen, deren Anordnung durch das geltende Regelwerk unverhältnismäßig erschwert wird.

Fluglärm

Die größten rechtlichen Schwächen weist der Schutz vor Fluglärm auf. Der Verweis auf die internationale Konkurrenz genügt, um jede wirksame Maßnahme zu verhindern. Der gesamte Fluglärmschutz ist auf passiven Lärmschutz ausgerichtet. Wie viel Lärm von einem Flughafen ausgehen darf, spielt dabei keine Rolle. Festgelegt wird nur, welche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen. Das geschieht in Form von baulichem Schallschutz an den Wohnungen, Entschädigungszahlungen sowie Baubeschränkungen und -verboten. Derartige passive Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch nicht ansatzweise geeignet, den Empfehlungen der WHO näher zu kommen. Besonderes Gewicht müssen wir daher auf den aktiven Lärmschutz legen, der den Flugbetrieb selbst betrifft.

Meine neuesten parlamentarischen Initiativen im Bereich Verkehrslärm finden Sie/findet ihr hier:

Neuer Rekord bei Nachtflügen

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einhaltung der vorgeschriebenen Nachtflugregelungen an Flughäfen in Deutschland“ zeigt, dass die Zahl der Nachtflüge einen neuen Rekord erreicht hat. Mit 215.843 Starts und Landungen an den 16 internationalen Flughäfen Deutschlands war 2017 das Jahr mit den meisten Flugbewegungen in der Nacht. Das liegt zum einen an der… weiterlesen