05.06.2020

Verkehrslärm

Neue Leitlinien der WHO

Eine Vielzahl neuerer Studien hat die Schädlichkeit von Verkehrslärm mit einer solchen Klarheit erwiesen, dass sich die WHO im Oktober 2018 zu einer Neubewertung veranlasst sah. Auf Basis der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hat die WHO die Schwelle, ab der Verkehrslärm gesundheitsgefährdend ist, in ihren Leitlinien für Umgebungslärm deutlich nach unten korrigiert.

Hier wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berührt, dem muss bei der Regulierung von Verkehrslärm Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung verkennt dagegen die Tragweite der neueren Lärmwirkungsforschung und spricht ihr Erkenntnisse ab, die Nachbesserungen im (Flug-) Lärmschutz erforderlich machen.

Dabei belegen die neuen Leitlinien der WHO, dass die menschliche Gesundheit unter Lärm stärker leidet, als bis dahin angenommen. Entsprechend dringend ist der Handlungsbedarf.

Wie sieht der Lärmschutz durch die Bundesregierung aus?

Für dieser Bundesregierung haben Menschen, die auf mehr Lärmschutz hoffen, einen schweren Stand. Neue Regelungen zur Minderung von Verkehrslärm werden auf die lange Bank geschoben. Bei der Umsetzung von EU-Regeln wird nur das unerlässliche Minimum getan. Und Haushaltsmittel, die dringend für die Lärmsanierung von Straßen und Bahntrassen benötigt werden, fließen nicht ab, weil es an geeigneten Strukturen fehlt. Die seit langem versprochene Gesamtlärmbetrachtung gibt es immer noch nicht. Menschen die von mehreren Verkehrsträgern gleichzeitig beschallt werden, bleiben deshalb ungeschützt. Außerdem lässt die Bundesregierung zu, dass Fahrzeughersteller Lücken in Typzulassungsverfahren einbauen, die brüllend lautes Fahren von „sportlichen“ Pkw und von Motorrädern ermöglichen.

Lärmschutz gilt als nice to have, Vorrang hat aber durchgehend ein möglichst ungehindertes Verkehrsgeschehen auf allen Ebenen.

Wir brauchen dagegen eine neue Gewichtung zwischen dem elementaren Ruhebedürfnis der Menschen und einem weitgehend entfesselten Verkehrsgeschehen. Dabei muss jedem Verkehrsträger besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Bahnlärm

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die Bahn das Rückgrat der Verkehrswende bilden. Dafür ist der massive Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Angebote im Fern-, Regional- und Güterverkehr notwendig. Es ist unerlässlich und zudem eine Frage der Fairness, zum Ausgleich für eine substanzielle Verbesserung der Lärmsituation der Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahntrassen zu sorgen. Effektiver Lärmschutz ist zugleich der Schlüssel dafür, dass der Ausbau des Bahnverkehrs erfolgreich sein kann und auf Akzeptanz trifft.

Straßenverkehrslärm

Der Straßenverkehr ist seit langem die dominierende Lärmquelle in Deutschland. Von einer Trendwende kann aufgrund des wachsenden Verkehrsaufkommens nicht die Rede sein. Es ist dringend notwendig, eine längst überfällige Überarbeitung des einschlägigen Gesetz- und Regelwerks in Angriff zu nehmen. Dafür muss eine Perspektive eingenommen werden, die die Welt nicht mehr ausschließlich durch die Windschutzscheibe betrachtet. Die preiswertesten und darüber hinaus sofort umsetzbaren Maßnahmen sind übrigens angemessene, lärmbedingte Verkehrsbeschränkungen, deren Anordnung durch das geltende Regelwerk unverhältnismäßig erschwert wird.

Fluglärm

Die größten rechtlichen Schwächen weist der Schutz vor Fluglärm auf. Der Verweis auf die internationale Konkurrenz genügt, um jede wirksame Maßnahme zu verhindern. Der gesamte Fluglärmschutz ist auf passiven Lärmschutz ausgerichtet. Wie viel Lärm von einem Flughafen ausgehen darf, spielt dabei keine Rolle. Festgelegt wird nur, welche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen. Das geschieht in Form von baulichem Schallschutz an den Wohnungen, Entschädigungszahlungen sowie Baubeschränkungen und -verboten. Derartige passive Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch nicht ansatzweise geeignet, den Empfehlungen der WHO näher zu kommen. Besonderes Gewicht müssen wir daher auf den aktiven Lärmschutz legen, der den Flugbetrieb selbst betrifft.

Meine neuesten parlamentarischen Initiativen im Bereich Verkehrslärm finden Sie/findet ihr hier:

Flugzeugkaufprämie als Coronahilfe

Ein Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 das Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ verabschiedetet. Darin ist eine Milliarde Euro für die Umstellung der Flugzeugflotten auf Flugzeuge neuester Bauart vorgesehen. Dieser Beschluss kommt zugleich der Flugzeugindustrie und den Fluggesellschaften zugute. Auch kommt der Beschluss der Lufthansa entgegen, die in den „Rahmenvereinbarungen“ mit Deutschland im… weiterlesen

Motorradfahren ohne unnötigen Lärm

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Antrag und Rede: Weiterbau der A 49 stoppen, ÖPP-Verträge kündigen

Die Planungen für den Bau der A 49 sind ein Fossil aus den 70er Jahren. Seitdem haben sich die Zeiten dramatisch geändert. Drei Hitze- und Dürrsommer in Folge und weltweit zunehmende klimabedingte Naturkatastrophen zeigen überdeutlich, dass wir sofort umsteuern müssen. Wir brauchen mehr Schiene und weniger Straßenbaufossilien vom Kaliber der A 49. Deren Weiterbau wäre… weiterlesen

A 49: Ungereimtheiten und Unklarheiten im Zahlenwerk

Die A 49 ist mittlerweile zum Symbol einer verfehlten Straßenbaupolitik geworden. Sie muss gestoppt werden und das unsinnige und aus der Zeit gefallene Exekutieren jahrzehntealter Straßenbauprojekte beendet werden. Der gesamte Bundesverkehrswegeplan muss neu aufgesetzt werden, die Straßenneubauprojekte gehören auf den Prüfstand. Bauherr und Eigentümer ist der Bund. Union und SPD haben das Vorhaben 2016 in… weiterlesen

Motorradfahren und Lärmschutz

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Freizeitvergnügen, das besonders im Sommer in landschaftlich schön gelegenen Regionen ausgeübt wird, viele andere sehen sich nach Ruhe in ihrem Garten. Das eine muss das andere nicht ausschließen. Im Gegenteil: Respekt verdienen beide Seiten. Statt zu spalten, sollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer für eine Lösung sorgen, die beides zusammenbringt: Freizeitvergnügen… weiterlesen

Verkehrslärmschutzverordnung: Änderungen nicht ausreichend

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Die Bahn als Rückgrat der Verkehrswende erfordert substanzielle Verbesserung des Lärmschutzes

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Rechtslage: Verpflichtender Lärmschutz für bestehende Verkehrswege?

Die meisten Straßen und Schienenwege in Deutschland wurden vor 1990 gebaut. Damals gab es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV vom 12. Juni 1990) noch nicht. Entsprechend  war der Bau von Verkehrswegen auch nicht zwingend mit Lärmschutzmaßnahmen verbunden. Die Folge ist eine Vielzahl ungeschützter Straßen und Schienenwege. Deren Anwohnerinnen und Anwohner haben keinen Rechtsanspruch auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen… weiterlesen

Grüner Plan gegen Straßenlärm

Laut den neuen Zahlen der Europäischen Umweltagentur sind 113 Millionen Menschen in Europa dauerhaft einer Lärmbelastung aufgrund des Straßenverkehrs von 55 Dezibel und mehr ausgesetzt. Allein in Deutschland sind in unseren Städten mindestens 9 Millionen Menschen einer zu hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Lärmbelastung ist unabhängig von der Lärmquelle für die Betroffenen gesundheitsschädlich und führt zu Schlafstörungen,… weiterlesen

Übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen bei Bahnprojekten voranbringen, Strecke Hanau-Gelnhausen nicht länger ausbremsen

Im Namen meiner Fraktion habe ich ein Berichterstattergespräch zum Thema „Befassung des Bundestags mit übergesetzlichen Schutzmaßnahmen bei Bahnprojekten“ beantragt. Der Bundestag hat am 28. Februar 2016 den Beschluss „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ gefasst. Absicht des Beschlusses ist, dass die Lärmschutz – und Umweltstandards, die beim Ausbau der Rheintalbahn eingehalten werden und die in… weiterlesen